UNSER BEHANDLUNGSSPEKTRUM

Das Fachgebiet der Oralchirurgie umfasst nahezu alle chirurgischen Eingriffe im Bereich der Mundhöhle. Im Folgenden finden Sie einige Informationen als grobe Orientierung zu möglichen Behandlungen, die wir anbieten. Dabei soll dies kein Wikipedia oder gar ein wissenschaftlicher Text sein.

Bitte beachten Sie dabei auch, dass für Behandlungen zwingend ein Vorgespräch und eine Untersuchung notwendig sind. Wir führen ausschließlich Operationen im ambulanten Rahmen durch. Jede Behandlung wird dabei individuell zusammen mit unseren Patienten geplant und kann ggf. deutlich von den folgenden Informationen abweichen.

UNSER BEHANDLUNGSSPEKTRUM

Das Fachgebiet der Oralchirurgie umfasst nahezu alle chirurgischen Eingriffe im Bereich der Mundhöhle. Im Folgenden finden Sie einige Informationen als grobe Orientierung zu möglichen Behandlungen, die wir anbieten. Dabei soll dies kein Wikipedia oder gar ein wissenschaftlicher Text sein.

Bitte beachten Sie dabei auch, dass für Behandlungen zwingend ein Vorgespräch und eine Untersuchung notwendig sind. Wir führen ausschließlich Operationen im ambulanten Rahmen durch. Jede Behandlung wird dabei individuell zusammen mit unseren Patienten geplant und kann ggf. deutlich von den folgenden Informationen abweichen.

IMPLANTOLOGIE

Dieser Fachbereich bietet die Möglichkeit, einzelne Zähne mithilfe von künstlichen Zahnwurzeln- den dentalen Implantaten- zu ersetzen. Sie bestehen aus Titan oder Keramik (Zirkonoxid). Implantate können auch als Pfeiler für die Befestigung von Prothesen oder von Zahngruppen dienen. Dabei sorgen wir in der Chirurgie für den „Tiefbau“, also das Einbringen der Implantate in den Knochen. Nach einer Einheilzeit wird die weitere Versorgung in Form der Zahnkrone oder der sonstige prothetische Aufbau in der Regel von Ihrem Zahnarzt übernommen. Die Einheilzeit ist abhängig vom Umfang des operativen Eingriffes. Bei gleichzeitigem Knochenaufbau kann sie sogar bis zu etwa 6 Monaten betragen. Es ist auch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Sofortimplantat direkt nach einer Zahnentfernung in das Zahnfach zu setzen. Dies verkürzt die Heilungszeit insgesamt und wirkt der Knochenresorption nach Zahnentfernungen entgegen.

Die Planung für die Position der Implantate erfolgt in Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt. Die Kosten für ein Implantat sind Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur im Ausnahmefall übernommen. Sie können aber mit einem Festzuschuss für die Überversorgung rechnen- Ihr Zahnarzt kann Sie darüber informieren.

DETAILS

Terminanzahl: ambulant insgesamt etwa 3- 6 Termine
OP-Dauer: ca. 0,5-2 Stunden
(abhängig vom Umfang der OP)
Narkose: Lokalanästhesie oder Sedierung
Arbeitsunfähigkeit: 7 bis 14 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähig: etwa 3 bis 7 Tage nach der OP
Besonderheit: Einheilzeit von 2 bis zu 9 Monaten
Kosten: für alle Termine ab etwa 1100€
(Einzelimplantat ohne Knochenaufbau)

KNOCHENAUFBAU UND KNOCHENERHALTENDE MAßNAHMEN

Wünschen Sie die Insertion eines dentalen Implantates, so kann es in bestimmten Fällen erforderlich sein, gleichzeitig während oder – bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau (Kieferkammatrophie)- vor einer Implantation den Knochen aufzubauen (Augmentation). Oft ist dies der Fall, wenn Zahnentfernungen mehrere Jahre zurückliegen. Der Knochenaufbau -also die Verbreiterung oder der Aufbau in der Höhe- ist dann notwendig, um ein für die starke Kaukraft ausreichend stabiles Implantat mit einer ausreichenden Länge und Durchmesser setzen zu können. Dies geschieht durch einen operativen Eingriff, bei der körpereigener Knochen oder Knochenersatzmaterial aufgelagert wird. Hierfür kommen verschiedene Materialien und Techniken zum Einsatz, die dann individuell mit unseren Patienten festgelegt werden. Nach einer Einheilzeit von etwa 4 bis zu 8 Monaten ist der Knochen dann soweit, dass er belastet werden kann. Die Kosten werden nur im Ausnahmefall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Sinuslift ist eine Technik des Knochenaufbaus, bei der in der Kiefer- bzw. Nasennebenhöhle (Sinus maxillaris) die Kieferhöhlenschleimhaut im Bereich der Seitenzähne des Oberkiefers angehoben (Lift) und Knochenmaterial eingelagert wird. Dies sorgt dann ebenfalls nach einer Einheilzeit von 4 bis zu 9 Monaten für genügend Knochen, um ein Implantat sicher setzen zu können. Dieser Eingriff kann in den meisten Fällen auch gleichzeitig mit einer Implantation erfolgen.

Sollen Zähne entfernt und später an dieser Stelle ein Implantat gesetzt werden, so ist es notwendig, den Knochen möglichst zu schonen. Zusätzlich können in das Zahnfach bestimmte aufbauende Materialien (Kollagene, Knochenmaterialien) eingebracht werden, die den Knochen an dieser Stelle erhalten bzw. die Regeneration anregen können (Socket oder mehreren Zähnen Ridge preservation).

DETAILS

Terminanzahl: etwa 4 Termine
(Vorgespräch, OP, Kontrolle, Nahtentfernung)
OP-Dauer: ca. 1-2 Stunden, je nach Umfang
Narkose: Lokalanästhesie oder Sedierung
Arbeitsunfähigkeit: 7 bis 10 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähig: nach etwa 1 Woche
Besonderheit: Einheilzeit je nach Fall
ab etwa 4 Monate
Kosten: je nach Umfang / Material ab etwa 500€

KNOCHENAUFBAU UND REGENERATION MITHILFE DES EIGENEN BLUTES

In verschiedensten Fachbereichen der Medizin hat man bereits die wundheilungsfördernden oder sogar -verbessernden Eigenschaften von Eigenblut erkannt.

Besondere Verfahren ermöglichen es heute auch in der zahnärztlichen Chirurgie, Zellen und Wachstumsfaktoren aus dem von venösem Patientenblut gewonnenem Blutplasma in konzentrierterer Form zu gewinnen. Diese werden zur Regeneration von Knochenwunden nach z.B. Zahnentfernungen oder zum Aufbau von fehlendem Knochen vor Implantationen als Füllmaterial und Membranen in das entsprechend zu versorgende Gebiet eingebracht. Aufwendige und invasive Knochenblocktransplantationen lassen sich somit nahezu vermeiden. In unserer Praxis wenden wir körpereigenes PRGF® (plasma rich in growth factor) an, das heißt wachstumsfaktorreiches Eigenblutplasma.

Die Möglichkeiten bei der Anwendung von Eigenblutplasma auf dem Gebiet der Oralchirurgie sind vielfältig und führen zu wunderbaren Ergebnissen.

ZAHNENTFERNUNGEN

Wenn Zähne zu zerstört und somit Entzündungsherde sind oder durch ihre ungünstige Lage (zumeist Weisheitszähne) andere Strukturen beschädigen könnten, so müssen diese entfernt werden. Dabei ist es möglich, bestimmte Materialien in das Zahnfach oder den Knochendefekt zur Unterstützung der Knochenregeneration und Wundheilung einzubringen. Häufig kann es vorkommen, dass die Zähne getrennt werden müssen oder „aus dem Knochen befreit“ werden müssen. Somit kommt dabei auch der „Bohrer“ zum Einsatz. Dies wird jedoch individuell entschieden und bei einem gemeinsamen Gespräch erläutert. Nach der Zahnentfernung entsteht eine Knochenwunde, welche zumeist durch eine Adaptation der Wundränder mittels Naht versorgt wird.

DETAILS

Terminanzahl: 3 Termine
(Vorgespräch, OP, Nahtentfernung)
OP-Dauer: ca. 0,5 Stunden
Narkose: Lokalanästhesie oder Sedierung
Arbeitsunfähigkeit: 3 bis 7 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähig: etwa 3 bis 5 Tagen
Besonderheit: zusätzliche regenerationsfördernde Maßnahmen
Kosten: werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Auffüllen der Knochendefekte sind dabei Privatleistungen.

ZAHNERHALTENDE CHIRURGISCHE MAßNAHMEN

Manchmal kommt es vor, dass Zähne Entzündungen im Knochen im Bereich der Zahnwurzeln aufweisen. Um zu versuchen, diese Zähne zu erhalten, entfernt man die entzündungsauslösenden Wurzelteile durch eine Wurzelspitzenresektion (WSR) oder kranken Zahnfragmente (Hemisektion/ Prämolarisierung). In bestimmten Fällen ist es dann notwendig, dass die im Mund verbleibenden Zahnteile mit bestimmten Materialien „versiegelt“ werden und der Defekt im Knochen aufgefüllt wird. Dabei ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Eingriffe oder Materialien übernehmen.

DETAILS

Terminanzahl: etwa 3 Termine
OP-Dauer: ca. 30-45 Minuten
Narkose: Lokalanästhesie oder Sedierung
Arbeitsunfähigkeit: 7 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähig: nach etwa 5 Tagen
Besonderheit: zum Einsatz können bestimmte
Materialien kommen, die privat zu tragen sind
Kosten: in der Regel von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen

CHIRURGISCHE PARODONTITISTHERAPIE (GESCHLOSSENE / OFFENE KÜRETTAGE)

Die Parodontitis beschreibt die Erkrankung des Zahnhalteapparates. Sie ist eine chronische Entzündung, die den Knochen zerstört und zu einer Lockerung oder gar zum Verlust der Zähne führen kann. Um diesen Prozess zu verlangsamen oder im besten Fall aufzuhalten werden die Zahnfleischtaschen, die sich an den Zähnen gebildet haben, nach einer örtlichen Betäubung gereinigt und das entzündliche Gewebe entfernt (kürettiert). Meist hat bereits der Zahnarzt mit der sogenannten „geschlossenen Kürettage“ die Therapie begonnen. Fortbestehende tiefe Taschen werden mit der „offenen Kürettage“ behandelt. Dabei wird das Zahnfleisch „aufgeklappt“ und die betreffenden Areale unter Sicht kürettiert und geglättet. Dabei können knochenregenerierende Proteine oder Medikamente oder andere Materialien appliziert werden, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ziel ist die Entzündungsfreiheit und somit der Erhalt der Zähne. Den betroffenen Patienten muss dabei bewusst sein, dass bei Abklingen der Entzündung das Zahnfleisch abschwillt, die Zahnhälse aufgrund des zurückgegangenen Knochens länger erscheinen könnten und oft auch einige Zeit sensibler auf Kälte reagieren.

DETAILS

Terminanzahl: mehrere Termine notwendig
OP-Dauer: ca. 1 Stunde
Narkose: Lokalanästhesie und ggf. Sedierung
Arbeitsunfähigkeit: 5 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähig: nach etwa 3 Tagen
Besonderheit/Kosten: die Kosten für den Eingriff selbst übernimmt ab einer gewissen Taschentiefe die gesetzliche Krankenkasse, wichtig ist die vorangegangene genaue Befundung und Beantragung der Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse. Kosten für zusätzliche Materialien sind privat zu tragen.

WEICHTEILCHIRURGIE

Dieser Bereich beinhaltet die Behandlung oder Entfernung von Neubildungen (z.B. Fibrome, zystische Veränderungen) oder Entzündungen (z.B. Abszesse) im Bereich der Mundschleimhaut. Entfernte Gewebe werden dabei grundsätzlich zur genauen Begutachtung in ein pathologisches Institut gesendet, um bösartige Neubildungen auszuschließen. Sollte in seltenen Fällen der Verdacht oder Nachweis eines bösartigen (malignen) Tumors bestehen, so empfehlen wir diese Patienten schnellstmöglich an eine entsprechend spezialisierte Klinik weiter.

In einigen Fällen ist es auch notwendig, vor einer geplanten Versorgung mit Zahnersatz oder um Zahnfehlstellungen zu vermeiden, störende Schleimhautbändchen zu entfernen (Frenektomie) oder die Wangenschleimhaut am Kieferkamm zu lösen (Vestibulumplastik).

Auch aus ästhetischen Gründen (z.B. bei dunkel durchscheinenden Implantaten oder langen Zahnhälsen an Einzelzähnen) kann die Schleimhautchirurgie zum Einsatz kommen. Durch die Entnahme von Gewebe in Form eines Schleimhaut-Transplantates aus anderen Bereichen der Mundhöhle oder speziellen Fremdmaterialen kann fehlende oder zu dünne Schleimhaut ersetzt bzw. „unterfüttert“ werden. Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

DETAILS

Terminanzahl: ca. 3 Termine
OP-Dauer: ca. 0,5 – 1 Stunde, je nach Umfang
Narkose: Lokalanästhesie und ggf. Sedierung
Arbeitsunfähigkeit: 2 Tage empfohlen
Gesellschaftsfähig: meist sofort
Besonderheit: unterschiedliche Vorgehensweisen je nach Art der Behandlung
Kosten: in bestimmten Fällen werden diese von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sprechen Sie uns an!

3D-RÖNTGENAUFNAHMEN (DIGITALE VOLUMENTOMOGRAFIE)

Manchmal sind reguläre 2-dimensionale Röntgenbilder wie das Orthopantomogramm (OPG: das „Grinsebild“ mit Ober- und Unterkiefer als Übersichtsaufnahme) oder der Einzelzahnfilm nicht ausreichend. Um z.B. die Position von Implantaten zu bestimmen, muss das Knochenangebot des Patienten vorher in Höhe und auch Breite vermessen werden. Oder es muss vor Eingriffen wie der Entfernung von schwierig verlagerten Zähnen die Lage von wichtigen Strukturen vor der Operation ganz genau bestimmt werden. Oder es gibt Gebilde im Mund- und Kieferbereich, deren Struktur, Lage und Dimension genauer abgeklärt werden müssen….

Theoretisch entspricht eine DVT etwa der Bildgebung wie bei einer Computertomografie (CT), jedoch mit deutlich weniger Belastung durch Röntgenstrahlung. Außerdem kann sie sofort ohne eine Überweisung in ein radiologisches Zentrum bei uns durchgeführt und mit uns gemeinsam gleich vor Ort besprochen werden. Die DVT ist eine Privatleistung. Die Kosten für die Durchführung und die Befundung betragen laut Gebührenordnung für Zahnärzte etwa zwischen 116 und ca. 250 €.

DETAILS

Terminanzahl: 1 Termin
OP-Dauer: etwa 5 Minuten
Narkose: keine
Arbeitsunfähigkeit: keine
Gesellschaftsfähig: sofort
Besonderheiten: keine
Kosten: je nach Art und Umfang des Befundes ab zwischen etwa 120 und 300€

DIGITALE ABFORMUNG (INTRAORALSCANNER)

Im Zeitalter der Digitalisierung sind nun bei uns auch Abformungen digital möglich. Ganz ohne den eher unbeliebten Abformlöffel können wir Zähne und Kiefer scannen und auf schnellstem Wege die entsprechenden Daten an unser zahntechnisches Labor senden. In erster Linie nutzen wir diesen für die Anfertigung von individuellen Gingivaformern, Bohrschablonen oder Verbandplatten. Sollten Sie als Kollege und behandelnder Zahnarzt für die Weiterbehandlung unserer gemeinsamen Patienten (Situationsmodelle, Implantatkronen, individuelle Abutments o.ä.) den Scan nutzen wollen, so können wir diesen selbstverständlich zur Verfügung stellen.

DETAILS

Terminanzahl: 1 Termin
Dauer: ab etwa 20 Minuten
Narkose: keine nötig
Arbeitsunfähigkeit: keine
Gesellschaftsfähig: sofort
Besonderheiten: keine
Kosten: je nach Größe des zu scannenden Gebietes ab ca. 11€